Die CAD-Fachkraft ist eine Weiterbildung mit einer Fortbildungsprüfung nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen. Sie kann in den Fachrichtungen
abgelegt werden. Ziel ist der Nachweis ausreichender Fachkenntnisse zum Einsatz eines CAD-Systems. Prüfungsgrundlage sind das Berufsbildungsgesetz sowie einschlägige Rechtsverordnungen. Zulassung und Durchführung sind an Voraussetzungen gebunden, der Begriff „CAD-Fachkraft“ ist ein geschützter Begriff.
Die Prüfung wird in AutoCAD® von einem Prüfer der Handwerkskammer Halle abgenommen. Sie ist zweiteilig, jeder Teil muss mit mindestens der Note ausreichend bestanden werden und kann andernfalls innerhalb der rechtlichen Voraussetzungen einmal wiederholt werden.
Die Prüfung dient als öffentlich-rechtlicher Nachweis, dass der Absolvent in seinem Fachbereich die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Einsatz eines CAD-Systems (AutoCAD®) beherrscht. In der einmonatigen Prüfungsvorbereitung werden die Teilnehmer trainiert, das AutoCAD®-System zweckentsprechend vorzubereiten und unter Zeitdruck Projekte zu erstellen.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung bestanden hat. Abweichend davon kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft nachweisen kann, Kenntnisse und Fertigkeiten erworben zu haben, die einer Gesellenprüfung oder der Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen.
Über die Prüfungszulassung entscheidet der Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Halle auf schriftlichen Antrag.
Voraussetzung ist die Beherrschung des Stoffes, der im zweimonatigem Kurs AutoCAD® (2D und 3D) vermittelt worden ist. Weitere Informationen zum CAD-lernen mit dem Programm AutoCAD® erhalten Sie über diese Verlinkung.
Die Sprache der Prüfung ist deutsch. Ausreichende Deutschkenntnisse sind zwingende Voraussetzung.